Niedersachsen · bei Langenhagen

Silbersee, Langenhagen

Amtliche EU-Wasserqualität (2025)
Ausgezeichnet

Der Silbersee, Langenhagen ist eines der von der Behörde regelmäßig beprobten Badegewässer in Niedersachsen. Laut amtlicher EU-Badegewässerbewertung (Saison 2025) ist die Wasserqualität «ausgezeichnet». Maßgeblich ist stets der aktuelle amtliche Stand der verlinkten Behörde.

Vor Ort & Ausstattung

BadestelleNaturbadestelle; DLRG-Aufsicht bei gutem Wetter nur an Wochenenden (15. Mai–15. Sept.)
HundeHundestrand vorhanden; sonst ganzjähriges Hundeverbot auf Strand-/Liegewiesenflächen (Badesaison)
Parkenkeine Angabe
Eintrittfrei
Sandstrand (drei Strände)LiegewieseWC (barrierefrei)DuschenUmkleideHundestrandVolleyballGrillplätze

Ausstattung laut Stadt Langenhagen – Silbersee · Stand 2026-07-07. Ausstattung kann sich ändern — vor Ort prüfen.

Häufige Fragen

Wie ist die Wasserqualität am Silbersee, Langenhagen?
Die letzte amtliche EU-Einstufung (Saison 2025) für den Silbersee, Langenhagen lautet «Ausgezeichnet». Grundlage ist die Keimbelastung der letzten vier Badesaisons nach EU-Badegewässerrichtlinie.
Kann ich mich auf diese Angabe verlassen?
Die EU-Einstufung ist eine Jahres-Gesamtbewertung, keine Tagesmessung. Kurzfristige Warnungen (z. B. Blaualgen) veröffentlicht das Gesundheitsamt separat — nutze vor dem Baden den amtlichen Link unten.
Darf mein Hund an den Silbersee, Langenhagen?
Hundestrand vorhanden; sonst ganzjähriges Hundeverbot auf Strand-/Liegewiesenflächen (Badesaison). Diese Angabe stammt aus einer offiziellen Quelle (Stadt Langenhagen – Silbersee); Regeln können sich saisonal ändern — prüfe sie vor dem Besuch vor Ort.

Quellen & Stand

  • Einstufung: Ausgezeichnet (Saison 2025) laut NLGA Badegewaesser-Atlas Niedersachsen
  • Prüf-Stand dieser Seite: 2026-07-07
  • EU-Einstufungen sind Jahresbewertungen. Für tagesaktuelle Warnungen (Blaualgen, Sperrungen) den amtlichen Link nutzen bzw. vor Ort prüfen.
  • Baggersee im Osten von Langenhagen bei Hannover. Amtliche EU-Perzentilbeurteilung gemaess RL 2006/7/EG.